Nesselhalden (Transkription Nr. 507)

Schulort Nesselhalden
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 130-131v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt St. Johann
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nesselhalden (Niedere Schule, reformiert)

GEMEINDE ALT ST. JOHANN IM CANTON LINTH UND Distrikt Neü St. Johann
FRAGEN uber den Zustand der Schulen an jedem Ort. BEANTWORTUNG der vorgelegten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Neßlenhalden.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gegend von Zerstreüten Haüseren

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Dieser ort gehört zu der Gemeinde Alt St. Johnn.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft Alt. St. Johann.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zu dem Distrikt Neü St: Johan

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Linth

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des umkreises der nächsten Viertel stund ligen 26 Haüser inerhalb des umkreises der 2ten Viertel Stund ligen 8 Haüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Neselnhalten Hat 23 Schulkinder
Stofel 8 schulkinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

fünf Schulen im umkreiß einer stunde

I.4.aIhre Namen.

1. Kühboden ist eime leichte Habstund entfernt
2. Schwende ist 1/2 Stunde entfernt
3. Halden ist eine starke Halbe stund entfernt
4. Lisig Hauß in der Gemeind WildHauß ist eine Halbe Stund entfernt
5. Starkenbach das inere ist 3/4 Stund entfernt

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben und singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

mit dem 2ten Jenner nehmen Sie ihren Anfang und daueren 12. Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist Hier über keine Verordnung die Bücher sind der Wahl der Elteren und des Schulmeisters überlassen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt und giebt Sie nach gut befinden Gemeiniglich sind es Bibel sprüche od. andere Nuzliche Lehren dieden Kinderen in Vorschriften zum Abschreiben vorgelegt werden.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

5. bis 6 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Kirchenrath od. Stilstand durch das Stimmenmehr

III.11.bWie heißt er?

Johannes feiß

III.11.cWo ist er her?

Er ist aus eben der Gegend Neselnhalten gebürtig.

III.11.dWie alt?

23 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledigen stands

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

4 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er wohnte so wie jezt noch bey seinen Elteren, sein Beruf feld Arbeit

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Eben sein feldarbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

18. Knaben u. 11. Mädchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schulgütlin welches 1746 von der Gemeinde durch freywillige Beyträg der Haußväter ist gestiftet worden darvon also die ganze Gemeinde antheil Hat und desen betrag in alle 6 Schullen verhältnismässig ver theilt wird

IV.13.bWie stark ist er?

Er belauft sich auf 1518 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

aus {den} Zinsen des angelegten Capitals

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein er ist besonders nur das die Kirchenorgel im fahl etwas davon manglet auch aus dem Schulgut muß unterhalten werden

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein

IV.15Schulhaus.

ist keines

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist. auch keine

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Auch das nicht

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt. 15. fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus den Zinsen des Schul Capitals

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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